Allgemeine Geschäftsbedinungen der Pension Buttgereit
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe):Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war; bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Zu zahlender Betrag in % | Zimmer | Ferienwohnung |
bis 90 Tage vor Ankunft | 0 % | 10 % |
bis 45 Tage vor Ankunft | 20 % | 20 % |
bis 28 Tage vor Ankunft | 45 % | 45 % |
bis 21 Tage vor Ankunft | 55 % | 55 % |
bis 11 Tage vor Ankunft | 75 % | 80 % |
bis 2 Tage vor Ankunft | 80 % | 90 % |
bis 1 Tage vor Ankunft | 100 % | 100 % |
5.1 Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.2 Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.